Die Kosten für öffentlich rechtliche Vermessungsleistungen, wie Grenz- und Gebäudeeinmesungen, Amtliche Lagepläne sowie die Einmessungsbescheinigung nach BbgBO, werden nach einheitlichen Gebührensätzen abgerechnet.
Die Einzelheiten hierzu sind in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg - VermGebO festgelegt.